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   VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21.WI.D   

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VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21.WI.D (https://dejure.org/2023,7415)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.02.2023 - 28 K 705/21.WI.D (https://dejure.org/2023,7415)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 28 K 705/21.WI.D (https://dejure.org/2023,7415)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 34 S 3 aF BeamtStG, §§ 266 Abs 1 Abs 2 iVm 263 Abs 3 S 2 Nr 4 StGB, § 30 Abs 1 SGB I, § 30 Abs 3 SGB I
    Aberkennung des Ruhegehalts wegen innerdienstlicher Vergehen (Untreue)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Die ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden der Beamtin oder des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 22).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen der Beamtin oder des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 24) und nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris Rn. 23).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 25; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Zur Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens und des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine von einer Beamtin oder von einem Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris 17 ff.) sowohl für außer- als auch für innerdienstliche Dienstvergehen auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen.

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 25; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98 Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2019 - 2 B 45/18 -, juris Rn. 8).

    Vorliegend sind keine Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung gegeben, die im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 bis 4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit der Beamtin oder des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 12).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von Begleitdelikten und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 22, 23).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Begeht eine Beamtin oder ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung der Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2013 - 2 C 63/11 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2013 - 2 C 63/11 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Ein beanstandungsfreies Verhalten ist regelmäßig nicht geeignet, schwere Pflichtenverstöße - wie sie hier in Rede stehen - in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da der Beamte generell verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich achtungs- sowie vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63/12 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21
    Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 1 D 2/06 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02

    Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion;

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

  • BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 59.10

    Disziplinarrecht; Anforderung an Klageschrift (hier: § 52 Abs. 2 Satz 1 DG NW

  • BVerwG, 08.03.2019 - 2 B 45.18

    Entfernung eines Zollobersekretärs aus dem Dienst aufgrund der Verurteilung wegen

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